Immigration

Außer einem visafreien Besuchsaufenthalt (im Regelfall Urlaub) gibt es in Thailand noch mehrere Formen der Aufenthaltsgenehmigung. Prinzipiell sind sie aber an eine Reihe von Auflagen geknüpft. Hier sind die wichtigsten kurz aufgeführt (Stand 08/2022):

Kurzaufenthalt (Urlaubsreise):
Visafrei bis max. 30 Tage pro Einreise, die Gesamtdauerdarf 90 Tage innerhalb von 6 Monaten nicht überschreiten.

Non-Immigrant “O” (Family): 
Visapflicht speziell für Familienmitglieder (Eltrern, Ehegatten, Kinder),Gültigkeit 90 Tage, mehrmalige Einreise möglich. Einkommensnachweis mind. 500 €/Monat oder Kontostand mind. 500 €

Non-Immigrant “O” (Retirement):
Ruheständler, Alter mind. 50 Jahre, 90 Tage pro Einreise, mehrere Einreisen pro Jahr möglich, Einkommensnachweis Rente mind. 1200 €/Monat oder Kontostand mind. 5000 €

Non-Immigrant “O-A” (Long Stay 1 year):
Visagültigkeit 1 Jahr, Rentennachweis von mind. netto  1700 €/Monat, wenn nicht möglich weiterer Nachweis von mind. 20.000 € (Saldo) Kontostand der letzten 3 Monate, keine Arbeitserlaubnis, Das Visum kann jedes Jahr verlängert werden

Non-Immigrant “O-X” (Long Stay 10 years):
Visumtyp für Aufenthalte bis 10 Jahre bei mehrmaliger Einreisemöglichkeit, Mindestalter 50 Jahre, Mindestvermögen von 3 Mill. Baht (ca. 80.000.€) auf einer thailändischen Bank oder1,8 Mill. Baht auf einer Bank und 1,2 Mill. Baht Jahreseinkommen

Ehen mit thailändischen Partner/in:
Weiterhin ist es möglich, ein Heiratsvisum für Ehegatten/innen thailändischer Staatsbürger zu beantragen. Neben dem Nachweis der rechtsgültigen Ehe müssen auch folgende finanziellen Forderungen erfüllt sein: mind. 500 € Bankguthaben und ein monatliches Einkommen von mind. 500 €. Eine Arbeitserlaubnis  ist möglich.

Dies ist nur ein Kurzbeschreibung der Möglichkeiten, die aber im Regelfall auf die meisten zutreffen. Die Visa sind im Regelfall bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Konsulaten in Hamburg, Frankfurt, Essen, Stuttgart oder München zu beantragen.  Bei Kontennachweisen sind die Kontoauszüge der letzten drei Monate maßgeblich. Weiteres können Sie auf der Website der thailändischen Botschaft nachlesen. 

Königlich Thailändische Botschaft:  german.thaiembassy.de

In jeden Fall ist es aber unerläßlich sich über den aktuellen Stand der Visabestimmungen zu informieren !

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