Grundstück "kaufen"

Hier muß zuerst unbedingt auf das thailändische Recht verwiesen werden. Wir haben ein paar wichtige Grundlagen für Sie zusammengestellt.

Generell gilt: In Thailand dürfen Ausländer keine Grundstücke erwerben. Ausnahmen sind an hohe Bedingungen geknüpft die hier nicht weiter erläutert werden.

Trotzdem ist es möglich, rechtssicher eine Immobilie zu "erwerben" und zu nutzen.

Möglichkeit 1: 
Ausländer können in mehrstöckigen Gebäuden Wohnungen bzw. Apartments für Wohnzwecke zu 100 % erwerben. Die Gesamtwohnfläche ausländischer Käufer darf dabei 49 % des Gebäudes nicht überschreiten.

Möglichkeit 2:
Der Ausländer schließt mit dem Besitzer eines Grundstückes einen Pacht- oder Mietvertrag ab. Dieser gilt längstens 30 Jahre, kann aber bis max. 90 Jahre verlängert werden. Wichtig ist dabei alle denkbaren Veränderungen (Erbe, Baurecht, Verkauf, Tod etc. ) schriftlich zu vereinbaren und den Vertrag innerhalb von 3 Jahren beim Landoffice registrieren lassen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Vertrag entsprechend abgeschlossen kann der Pächter / Mieter das Grundstück nach Belieben  nutzen.

Möglichkeit 3:
Grundstückserwerb über eine thailändische Firma, an der sie beteiligt sind. Dies ist aber auch an hohe rechtliche Hürden gebunden, die hier wohl eher nicht zutreffen. 

Wenn Sie Interesse an einem "eigenen" Grundstück mit einem selbst errichteten Haus haben so können wir sie gerne dabei unterstützen. Darunter fällt insbesondere die Vermittlung eines geeigneten Grundstückes mit den erforderlichen Tätigkeiten bei Gericht (unter Einbeziehung eines thailändischen Anwaltsbüros)  vor Ort.

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